Nach § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für das Land Baden-Württemberg ist der Gemeinderat die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten, sofern der Bürgermeister nicht zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.
Die Gemeinderatsmitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die näheren Vorschriften trifft das Kommunalwahlgesetz.
Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats. Er bereitet die Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse vor.
Zu den aktuellen Mitgliedern des Gemeinderats gelangen Sie hier.