Internationaler Führerschein
In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein. Die Formulare sind im Bürgerbüro erhältlich.
Der Internationale Führerschein wird für drei Jahre ausgestellt, es sei denn, eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet. Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.
Zuständig für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins ist das
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Führerscheinstelle in Ulm
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefon (07 31) 1 85-14 46
Fax (07 31) 1 85-14 20
E-Mail: Fuehrerscheinstelle.ulm@alb-donau-kreis.de
Internet: www.alb-donau-kreis.de