Sterbefall
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden. Hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag.
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Sachgebietsleiterin Personal, Standesamt und Wahlen
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Übersicht über die Gebühren im Standesamt Laichingen
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
- der nicht vertrauliche Teil der Todesbescheinigung
- Umschlag 1 des vertraulichen Teils der Todesbecheinigung
bei Ledigen zusätzlich: - die Geburtskunde
bei Verheirateten zusätzlich: - die Heiratsurkunde oder die
- beglaubigte Abschrift des Familienbuches
bei Verwitweten zusätzlich: - die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
bei Geschiedenen zusätzlich: - das Scheidungsurteil mit Rechtskraft
Für die Anzeige des Sterbefalls und seine Beurkundung im Sterbebuch fallen keine Gebühren an.