Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.
?Leider können aktuell aufgrund der komplexen Prozesse noch nicht alle Anträge und Dienstleistungen komplett digitalisiert und als Online Prozess angeboten werden.
Alternativ stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden. Hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag.