Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.
?Leider können aktuell aufgrund der komplexen Prozesse noch nicht alle Anträge und Dienstleistungen komplett digitalisiert und als Online Prozess angeboten werden.
Alternativ stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ist beim Standesamt persönlich zur Niederschrift zu erklären.
Zuständig für die Beurkundung der Austrittserklärung ist das Standesamt in dessen Bezirk die Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Notwendige Unterlagen:
Bringen Sie bitte ihren Personalausweis oder Reisepass mit.