Kirchenaustritt
Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ist beim Standesamt persönlich zur Niederschrift zu erklären.
Zuständig für die Beurkundung der Austrittserklärung ist das Standesamt in dessen Bezirk die Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Notwendige Unterlagen:
Bringen Sie bitte ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
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Standesbeamtin, Sachbearbeitung Personal und Wahlen
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Sachgebietsleiterin Personal, Standesamt und Wahlen
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Übersicht über die Gebühren im Standesamt Laichingen
Gebühr: 30,00 €