Rentenangelegenheiten
Vorab informieren:
Durch die verschiedenen Rentenreformen ist das Rentenrecht der letzten Jahre von einem ständigen Wechsel der rechtlichen Grundlagen geprägt. Dabei gelten für die Arbeiter- wie für die Angestelltenversicherung weitgehend dieselben Rechtsgrundlagen und Antragsvoraussetzungen. Aktuelle Infos gibt es bei den Rentenversicherungsträgern.
Hinterbliebenenrente
Hat der/die Verstorbene bereits Rente bezogen, ist der Antrag auf Vorschusszahlung an Witwen/Witwer innerhalb von 20 Tagen nach dem Tode des/der Versicherten zu stellen. Der Hinterbliebenenrentenantrag sollte schnellstmöglich gestellt werden, um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden.
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Sachbearbeiterin Bürgerbüro
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Sachbearbeiter Bürgerbüro
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Sachbearbeiterin Bürgerbüro, Gewerbe, Renten, Soziales
Für die Rentenantragstellung/Kontenklärung ist eine Terminvereinbarung bei Frau Greiner oder Frau Stein erforderlich.
Im Rathaus finden regelmäßig Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung statt. Termine werden nach Absprache vergeben.
Es muss ein formeller und formgebundener Antrag gestellt werden.
Eine Vielzahl von Anträgen können Sie im Internet auf dem Portal der Rentenversicherungen abrufen.
Der Antrag auf Altersrente sollte 3 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.