Bestattungswesen
Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt eines Todesfalles bei der Stadtverwaltung Laichingen anzumelden.
Ort und Zeit von Bestattungen werden in Absprache mit den Hinterbliebenen und den Geistlichen festgelegt.
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Sachgebietsleiter Steueramt, Liegenschaftsverwaltung, Friedhofswesen