Zurück Schritt 3 von 3 Bestattungswesen Vorab informieren: Allgemeine Informationen Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt eines Todesfalles bei der Stadtverwaltung Laichingen anzumelden. Ort und Zeit von Bestattungen werden in Absprache mit den Hinterbliebenen und den Geistlichen festgelegt. Mitarbeiter ^ Mitarbeiter Sachgebietsleiter Steueramt, Liegenschaftsverwaltung, Friedhofswesen, Zweckverband Albwasserversorgungsgruppe II Köpf, Heinz Satzung Bestattungsgebührenordnung Zugehörigkeit zu Steueramt