Die Grundsteuer berücksichtigt den "Wert" des Grundstückes. Dieser Wert wird durch das Finanzamt als sogenannter Einheitswert festgesetzt. Der Einheitswert wiederum ist Grundlage für den Grundsteuermeßbescheid, ein Grundlagebescheid, der dem Grundstückseigentümer ebenfalls vom Finanzamt zugestellt wird. Erst auf Grund dieses Grundsteuermeßbescheides fertigt die Stadt Laichingen Ihren Grundsteuerbescheid. In der Praxis bedeutet dies, die Stadt Laichingen wendet auf den Grundsteuermeßbetrag den gemeindlichen Hebesatz an und verschickt den Bescheid an Sie.