Grundsteuer
Die Grundsteuer wird durch die Gemeinden auf Grund eines Bundesgesetzes, des Grundsteuergesetzes, erhoben.
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Sachbearbeiterin Steueramt, Grund- und Gewerbesteuer
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Einzugsermächtigung
Die Grundsteuer berücksichtigt den "Wert" des Grundstückes. Dieser Wert wird durch das Finanzamt als sogenannter Einheitswert festgesetzt. Der Einheitswert wiederum ist Grundlage für den Grundsteuermeßbescheid, ein Grundlagebescheid, der dem Grundstückseigentümer ebenfalls vom Finanzamt zugestellt wird. Erst auf Grund dieses Grundsteuermeßbescheides fertigt die Stadt Laichingen Ihren Grundsteuerbescheid. In der Praxis bedeutet dies, die Stadt Laichingen wendet auf den Grundsteuermeßbetrag den gemeindlichen Hebesatz an und verschickt den Bescheid an Sie.
Für die Festsetzung der Grundsteuer gelten die allgemein üblichen Fristen.
Die Rechtsmittelfrist mit einem Monat ist auf dem Bescheid abgedruckt.
Auch die Fälligkeiten ergeben sich aus dem Bescheid.
Die Hebesätze für die Grundsteuer betragen:
Grundsteuer A: 375 %
Grundsteuer B: 375 %