Grundsätzlich ist zu beachten, dass es unterschiedliche Verwendungszwecke von Führungszeugnissen gibt:
1. Führungszeugnisse, die für private Institutionen bzw. Zwecke (z.B. für die Verweigerung des Wehrdienstes) beantragt werden. Diese werden nach Bearbeitung durch das Bundeszentralregister dem Antragsteller direkt zugesandt.
2. Führungszeugnisse, die einer Behörde vorgelegt werden müssen. Diese werden nach Bearbeitung durch das Bundeszentralregister direkt der entsprechenden Behörde übersandt. Insofern ist es erforderlich, dass bei Beantragung die Anschrift und, zum Zwecke der Zuordnung bei der empfangenden Behörde, der entsprechende Verwendungszweck bzw. ein eventuelles Aktenzeichen dem Bürgerbüro mitgeteilt wird.