1. Allgemeines
Durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) werden die für den ÖPNV verantwortlichen Aufgabenträger verpflichtet, in den Nahverkehrsplänen die Belange von mobilitäts- oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen. Ziel ist, für die Nutzung des ÖPNV eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Aufgrund der ländlich geprägten Struktur der Stadt Laichingen sind Ausnahmen möglich. Dies trifft insbesondere auf gering frequentierte Haltestellen zu.
Von den derzeit 56 Bushaltestellen in Laichingen und den Stadtteilen verbleiben trotzdem noch 23 Bushaltestellen, welche barrierefrei umgebaut werden müssen. Eine neue Bushaltestelle beim Campingplatz Heidehof muss ebenfalls barrierefrei gebaut werden. Weitere fünf Bushaltestellen am ZOB in der Gartenstraße wurden bereits komplett barrierefrei gebaut, im Dezember 2022 in Betrieb genommen und entsprechen vollständig den aktuellen Anforderungen des o. g. Gesetzes.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Schreiben vom 09.04.2021 mitgeteilt, dass die Maßnahme im ÖPNV-Förderprogramm aufgenommen ist (Kategorie C). Am 19.12.2024 wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach VwV-LGVFG gestellt. Inzwischen liegt uns ein Prüfbericht zur Anhörung vor, in welchem eine Förderung mit ca. 75 Prozent in Aussicht gestellt wird.
Von den 24 vollständig barrierefrei umzubauenden Haltestellen befinden sich zwei in Feldstetten, zwei in Machtolsheim, zwei in Suppingen und 18 in Laichingen.
2. Ausbau- und Umbauarbeiten
Die Stadt Laichingen plant als Straßenbaulastträger folgende Ausstattung der Bushaltestellen:
Witterungsschutz (Wind- und Wetterschutz), Sitzgelegenheit (3 Sitzplätze), Abfallbehälter, Beleuchtung, Dynamische Fahrgastinformation sowie Standard-Informationen an jedem Bussteig, z. B. mit Fahrplan und Tarifinformationen.
Bei allen zehn geplanten Wetterschutzeinrichtungen beträgt die Größe der überdachten Fläche 4,6 m x 2,0 m. Die Ausführungsart wird so ausgeschrieben, dass sie den Einrichtungen des ZOB Laichingen gleicht.
Bei der behindertengerechten Gestaltung wird auf eine barrierefreie Zugangsweise im Nahbereich um die Haltestelle geachtet, ein niederflurgerechter Hochbord (Kasseler Sonderbordstein) mit einem Anschlag von 18 bzw. 21 cm vorgesehen, die Mindestlänge der Bushaltestelle eingehalten und auf ein schmales Spaltmaß beim Ein- und Aussteigen geachtet. Für das taktile Leitsystem wird ein Auffindestreifen, ein Einstiegsfeld, sowie ein Leitstreifen und ein Begleitstreifen vorgesehen.
Die Ausgangslage an den jeweiligen Bushaltestellen ist sehr unterschiedlich. Einige sind bereits nahezu vollständig barrierefrei, andere Haltestellen müssen erst noch an einen anderen Standort verschoben werden, um vollständig barrierefrei gebaut werden zu können.
Neun der Bushaltestellen sind bereits mit niederflurgereichten Hochborden ausgestattet. Bei einigen Haltestellen ist bereits ein Wetterschutz vorhanden, welcher teilweise noch mit Sitzgelegenheiten und Beleuchtung ausgestatten werden muss. Die DFI-Anzeiger wurden zum Großteil bereits an den vorgesehenen Bushaltestellen angebracht und müssen in Einzelfällen lagemäßig an die neue Position verschoben werden.
Im Einzelnen sind folgende Bushaltestellen (BHS) in dieser Maßnahme enthalten und die genannten Besonderheiten zu beachten:
· BHS 1: Bei der Hülbe, Feldstetten: weitestgehend barrierefrei, geringer Aufwand
· BHS 2: Berggasse, Feldstetten: kompletter Umbau
· BHS 3: Albstraße, Laichingen: kompletter Umbau bei Kita Bleichberg
· BHS 4: Feuerwehrgerätehaus (Weite Str. Ost), Laichingen: kompletter Umbau
· BHS 5: Geislinger Straße Süd (PENNY), Laichingen: kompletter Umbau
· BHS 6: Geislinger Straße Nord (REWE), Laichingen: kompletter Umbau
· BHS 7 - 9: Forststraße (Schulzentrum), Laichingen: weitestgehend barrierefrei, relativ geringer Aufwand
· BHS 10 - 14: Forststraße (Schulzentrum), Laichingen: weitestgehend barrierefrei, relativ geringer Aufwand
· BHS 16: Kirche, Machtolsheim: kompletter Umbau, Wetterschutz vorhanden
· BHS 18: Dorfstraße Nord, Suppingen: bisher Bucht, kompletter Umbau
· BHS 19: Dorfstraße Süd, Suppingen: kompletter Umbau mit Fußgängerüberweg
· BHS 20: Suppinger Straße West, Laichingen: weitestgehend barrierefrei, geringer Aufwand
· BHS 21: Suppinger Straße Ost, Laichingen: kompletter Neubau an neuem Standort, relativ hoher Aufwand
· BHS 22: Tiefenhöhle, Laichingen: kompletter Umbau
· BHS 23: Feuerwehrgerätehaus (Weite Str. West), Laichingen: kompl. Umbau
· BHS 24: Haydnweg, Laichingen: kompletter Umbau
· BHS 25: Wirtschaftsschule, Laichingen: kompletter Umbau
· BHS 26: Campingplatz Heidehof: kompletter Neubau
Die Planunterlagen wurden mit den zuständigen Stellen des Regierungspräsidiums Tübingen, dem Baureferat Mitte in Ehingen, dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis und der Behindertenbeauftragten abgestimmt.
Außerdem wurde die Planung vom Regierungspräsidium Tübingen und von der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH in Stuttgart geprüft.
Weiter wurden die Bushaltestellen in den Sitzungen des jeweiligen Ortschaftsrates vorgestellt und erläutert.
3. Ausführungszeitraum
Die Umsetzung der Maßnahme ist ab Juni 2026 bis Ende 2027 geplant, wobei die Einzelmaßnahmen priorisiert und mit anderen laufenden oder anstehenden Maßnahmen koordiniert werden. Hier sei insbesondere die vom Regierungspräsidium Tübingen geplante Fahrbahndeckensanierung in der L 1236 einschließlich der Ortsdurchfahrt Suppingen (Dorfstraße) genannt. Der Ausbau der beiden betroffenen Bushaltestellen soll straßenseitig im Zuge der Belagsarbeiten ausgeführt werden. Die Gehweg- und Wartebereiche sollen möglichst im direkten Anschluss umgestaltet werden. Hierdurch soll ein erneuter Eingriff in den neuen Fahrbahndeckenbelag vermieden werden.