Ulrich, Susanne
Sachgebietsleiterin Personal, Standesamt
Amt: Hauptamt, Sachgebiet: Standesamt, SG 4: Personal +2 Weitere
Die Stadtverwaltung Laichingen ist ein moderner Dienstleistungsbetrieb mit rund 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Aufgaben der Stadtverwaltung sind vielfältig: angefangen bei A wie Abfallbeseitigung über B wie Bauwesen oder F wie Finanzverwaltung bis hin zu Z wie Zentrale Dienste.
Dies alles und noch vieles mehr wird zuverlässig durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauptamts, des Amts für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung (ABUS) und der Finanzverwaltung erledigt.
Laichingen liegt im Herzen der Schwäbischen Alb und gilt als "Leinenweberstadt". Als Mittelzentrum mit etwa 12.000 Einwohnern, verteilt auf die Kernstadt und die drei Ortsteile, Suppingen, Machtolsheim und Feldstetten bietet Laichingen seinen Bürgerinnen und Bürgern eine lebenswerte Umgebung, mit vielen Angeboten für Familien. Die Laichinger Tiefenhöhle und die mehrmals jährlich stattfindenden Märkte sind weit über die Stadtgrenzen hinaus berühmt. Ebenso sind das gute Klima, die frische Luft und die Nähe zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb charakteristisch für Laichingen. Die Großstädte Stuttgart und Ulm sind von Laichingen auch in kurzer Zeit zu erreichen; ebenso regionale Zentren wie Blaubeuren, Münsingen und Bad Urach.
Ganz einfach: bei uns bietet sich motivierten und engagierten Menschen die Gelegenheit zu zeigen, was in ihnen steckt.
Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren in der Stadt Laichingen informieren.
Die Stadt Laichingen verarbeitet Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Rechtsgrundlage für die Begründung des Dienst- bzw. Arbeitsvertrages, einschließlich sämtlicher vorvertraglicher Maßnahmen, ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) EU-DSGVO. Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich für uns als öffentlichen Arbeitgeber insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 GG, dem AGG und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-, Beschäftigten- oder Praktikantenverhältnisses ist § 15 LDSG i. V. m. §§ 83 bis 85 LBG.
Wenn Ihre Bewerbungsunterlagen besondere Kategorien personenbezogener Daten, z. B. Angaben über Gesundheit, religiöse Überzeugung oder ethnische Herkunft, enthalten, stützen wir unsere Verarbeitung aufgrund unserer gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber und dem damit verbundenen Schutz Ihrer Grundrechte zusätzlich auch auf Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) EU-DSGVO. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre Angaben auch auf Basis von Art. 9 Abs. 2 Buchst. h), Abs. 3 EU-DSGVO, um die Arbeitsfähigkeit potentieller Arbeitnehmer beurteilen zu können und ggf. arbeitsmedizinische und Gesundheitsvorsorgemaßnahmen ergreifen zu können.
Wir werden Ihre Kontaktdaten ausschließlich dafür verwenden, um mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und Sie über den Fortgang des Bewerbungsverfahrens zu informieren. Sonstige in den Bewerbungsunterlagen enthaltene Angaben nutzen wir ausschließlich um Ihre Eignung für die zu besetzende Stelle feststellen zu können. Im Rahmen von Bewerbungsverfahren arbeiten wir nicht mit Auftragsverarbeitern zusammen.
Wir werden die von Ihnen gemachten Angaben mit keinem Dritten teilen. Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen, Fachverantwortlichen sowie die Personalvertretungen unseres Hauses.
Personenbezogene Daten, die bei uns verarbeitet oder gespeichert werden, werden nicht an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt.
Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für den Fall, dass es im Anschluss an das Bewerbungsverfahren zu einem Beschäftigungsverhältnis, Ausbildungsverhältnis, Praktikum oder sonstigen Dienstverhältnis kommt, werden die Daten zunächst weiterhin gespeichert und in die Personalakte überführt. Ansonsten endet das Bewerbungsverfahren mit dem Zugang einer Absage. Ihre personenbezogenen Daten werden in diesem Fall sechs Monate nach dem Zugang der Ablehnung gelöscht, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Wenn Sie nach Ablehnung Ihrer Bewerbung wünschen, dass wir Sie bei einem weiteren Auswahlverfahren einbeziehen, speichern wir Ihre Bewerbungsunterlagen auf Basis einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) EU-DSGVO. Eine Einwilligung holen wir in diesem Fall gesondert von Ihnen ein. Ihre Bewerbungsunterlagen werden dann für 1 Jahr aufbewahrt und anschließend vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Im Bewerbungsprozess werden wir all die von Ihnen gegebenen Informationen dazu verwenden, um Ihre Bewerbung zu beurteilen und um zu prüfen, ob wir Ihnen einen Arbeitsplatz bei uns anbieten können. Zudem haben wir unsere rechtlichen Verpflichtungen als Arbeitgeber zu erfüllen. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Stellenvergabe zur Folge haben.
Aufgrund der Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen Ihnen besondere Rechte, auf die wir Sie an dieser Stelle hinweisen möchten:
Insbesondere haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Bewerbung zurückzuziehen.
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Sachgebietsleiterin Personal, Standesamt
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