Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Stadt.
Der Gemeinderat/Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle
Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder dem
Bürgermeister bestimmte Angelegenheiten übertragen hat, oder der Bürgermeister kraft
Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse
und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung
durch den Bürgermeister.