Müller, Annika
Sachgebietsleiterin Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung
Amt: Amt für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung, Sachgebiet: Umweltschutz und Stadtentwicklung +1 Weitere
Ausschreibung Jahresprogramm 2027
Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) hat das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ausgeschrieben.
Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden.
Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse, umfassende Modernisierungen, Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 vollzeitäquivalenten Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.
Hinweis: Wegen des Laichinger Sanierungsgebiets „Innenstadt/Maierhöfe“ kann ein Vorhaben in dem Ortsteil, in dem sich das Sanierungsgebiet befindet, nur im Förderschwerpunkt Arbeiten gefördert werden (Verwaltungsvorschrift ELR Punkt 4.1 Räumliche Abgrenzung).
Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem nachwachsenden Rohstoff besteht.
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte. Ein Antrag bedeutet nicht automatisch, dass das Vorhaben auch eine Förderung erhält.
Die Unterlagen zu den Projekten müssen bis spätestens 31.08.2026 vollständig bei der Stadt Laichingen digital vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich per E-Mail mit einer Kurzbeschreibung Ihres Vorhabens an Frau Müller, amueller@laichingen.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2027 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2027 zu beginnen.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Link zur Seite der ELR Programmausschreibung 2026
Sachgebietsleiterin Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung
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