Abbruch einer baulichen Anlage
Unter Abbruch ist die teilweise oder vollständige Beseitigung einer baulichen Anlage zu verstehen.
Sachgebietsleiterin Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung
Amt: Amt für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung, Sachgebiet: Umweltschutz und Stadtentwicklung +1 Weitere
Sachbearbeiterin Umweltschutz und Stadtentwicklung, Markungsputzete, Innenstadtbegrünung
Amt: Amt für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung
Die Gebühren werden vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis festgesetzt.