Hundesteuer - Befreiung beantragen
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Ergänzende Information zum Online-Prozess
SG 2: Steueramt: Steuern, Gebühren, Beiträge, Liegenschaftsverwaltung, Amt: Finanzverwaltung, Veranlagung: Wasser- und Abwassergebühren, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Mieten/ Pachten, Gebäudebewirtschaftung +2 Weitere
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.
Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
keine
Keine
1 - 2 Wochen
Beachten Sie bitte die Rechtsbehelfsbelehrung am Bescheid
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
keine
30.01.2023 Steueramt der Stadt Laichingen
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin