Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden

Alternativbezeichnung: Kindergartenanmeldung

In vielen Städten und Gemeinden erhalten Sie eine Liste der bestehenden Kindertageseinrichtungen. Diese Liste erhalten Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung.

Oft ist sie auch auf der Internetseite der Kommune abrufbar.

Kindertageseinrichtungen sind

  • Kinderkrippen,
  • Kindergärten und
  • Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen.

Ein Platz in einer Kindertageseinrichtung sollte nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt sein.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Kontakt

  • Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
  • Seit dem 1. März 2020: Sie müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutzgegen Masern besteht.

Eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung und ein Nachweis über den Masernschutz (Impfausweis oder ärztliche Bestätigung) müssen vor der Aufnahme bei der Einrichtung abgegeben werden.

Informieren Sie sich auf der Homepage der Stadtverwaltung Laichingen zu den gewünschten Einrichtungen.

Hier sind Öffnungszeiten, Mahlzeitenangebote und die erzieherischen Schwerpunkte aufgeführt.

Füllen Sie anschließend das hinterlegte Anmeldeformular aus und übermitteln Sie dieses an die Stadtverwaltung Laichingen.

Die Stadtverwaltung informiert Sie dann über das weitere Vorgehen.

Hinweis: Bei Kindern mit Behinderung empfiehlt es sich, vor der Aufnahme mit der Einrichtung und seinem Träger Kontakt aufzunehmen, um eventuell erforderliche zusätzliche Unterstüzung zu klären.

Ein Kindergartenjahr beginnt zum 01. September und endet am 31. August.

Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr müssen bis zum 15. Februar bei der Stadtverwaltung Laichingen eingehen.

href="/02 Datenobjekte/Kinder, Jugend und Bildung/Kindergartengebuehren_Stadt_Laichingen_gueltig_ab_01.01.2024.pdf" href="/02 Datenobjekte/Kinder, Jugend und Bildung/Kindergartengebuehren_Stadt_Laichingen_gueltig_ab_01.01.2024.pdf" rel="noopener">Kindergartengebühren der Stadt Laichingen

kein

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.

Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.

keine

13.05.2025 Kultusministerium Baden-Württemberg und Sozialministerium Baden-Württemberg

  • die Stadtverwaltung Laichingen