Schornsteinfeger beauftragen

Für folgende Aufgaben können Sie einen Schornsteinfegerbetrieb frei wählen:

  • Kehren und Überprüfen Ihrer Feuerungsanlage
  • Messen der Abgaswerte


Folgende Aufgaben sind dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin vorbehalten:

  • Abnahme Ihrer Feuerungsanlagen
  • Feuerstättenschau
  • Führung des Kehrbuchs

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger:

Kehrbezirk Nr. 5

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Roland Mayer

Höhenstraße 7,

72535 Heroldstatt

Tel. 07389 / 90117

Fax. 07389 / 90118

Mobil: 0175 1858948

E-Mail: MayerR@t-online.de


Merklingen, Nellingen mit den Ortsteilen Aichen und Oppingen. Lonsee-Urspring, Lonsee-Halzhausen, Lonsee-Luizhausen, Lonsee-Radelstetten.

Anteil Laichingen nördlich der Hirschstraße bis einschl. Baugebiet Lindensteig III.

Rest: Scheurer Nr. 10

In Laichingen-Machtolsheim folgende Straßen: Hasengasse, Tulpenstr., Nelkenstr., Veilchenstr., Lilienstr., Bergstr., Suppinger Weg, Rosengasse, Rappengasse, Kronengasse, Schulgasse und Heerstr. bis einschl. Nr. 32.

Rest: Schreiner Nr. 11


Kehrbezirk Nr. 10

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Frank Scheurer

Gartenstraße 14, 72535 Heroldstatt

Mobil: 0176 96510054

E-Mail: kaminfeger.scheurer@icloud.com


Stadt Laichingen, südlich der Straßen: Hohenstadter Str., Olgastr. und Hirschstr.

Rest: Mayer Nr. 5


Den Ortsteil Feldstetten und die Gemeinde Westerheim


Kehrbezirk Nr. 11

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Thorsten Schreiner

Junkerstraße 11, 89160 Dornstadt-Temmenhausen

Tel. u. Fax: 07348/230160, Mobil: 0157-52187043

E-Mail: schornsteinfeger.schreiner@web.de


Von der Stadt Schelklingen die Ortsteile Justingen, Hütten, Sondernach, Gundershofen, Hausen ob Urpring, Ingstetten, Gutsbezirk Breithülen, die Gemeinde Heroldstatt (Ennabeuren und Sontheim),

von der Stadt  Laichingen den Stadtteil Suppingen und von

Machtolsheim die Sperberstr., Bussardstr., Falkenstr., Adlerstr., Lerchenweg, Am großen Stein, Am Mehldorn, Schwalbenweg, Amselweg, Drosselweg, Fasanenweg, Wannenweg, Heidehofstr. Heidehof, Treffensbucherstr. Außerhalb des Ortes, Am Schragengarten, Ponyhof, Merklingerstr., Hauptstr., Maiergasse,  Heerstr. 34-84, Schmiedstr., Lindenstr., Steiglesstr., Birkenweg, Industriestr. Küfergasse.

Rest: Mayer Nr. 5


Von Berghülen die Sinkenbreite, Tiefer Weg, Hauptstr., Rosenweg, Seißer Weg, Blumenweg, Obere Str., Ziegelhütte, Waldweg, Steinwoll, Sickenwiesweg, Schlehenweg, Kalkofenweg, Höhenweg, Himmelreich, Äuleweg.

Rest: Hirschenberger Nr. 19

Kontakt

Einen Schornsteinfegerbetrieb können Sie beauftragen

  • als Eigentümer oder Eigentümerinnen von Haus- und Wohnungseigent um oder
  • als Hausverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Feuerstättenbescheid

Im Feuerstättenbescheid ist festgelegt, wann welche Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Den Bescheid erhalten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer bzw. Haus- oder Wohnungseigentümerin nach jeder Feuerstättenschau oder nach einer Bauabnahme von Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bzw. Ihrer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin. Die Feuerstättenschau findet zwei Mal in sieben Jahren statt.

Sie müssen die dort festgelegten Arbeiten rechtzeitig bei einem zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb in Auftrag geben.

Die Fristen zur Durchführung der Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten ergeben sich aus dem Feuerstättenbescheid.

  • nicht hoheitliche Aufgaben: Den Preis für die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten können Sie frei verhandeln. Lassen Sie sich vom Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl ein Angebot unterbreiten. Beachten Sie, dass es sich um gewerbliche Arbeiten handelt und die Betriebe nicht verpflichtet sind, Ihren Auftrag anzunehmen.
  • hoheitliche Aufgaben: D ie Kosten sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung des Bundes (KÜO) festgesetzt. Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie diese zahlen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihr zuständiger bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bzw. Ihre zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder Ihr Landratsamt, in Stadtkreisen die Stadtverwaltung.

keine

keine

22.10.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Jeder Betrieb, der mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist. Zuständig für das Schornsteinfegerwesen ist das Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Ulm.