Urkunde - Ausstellung beantragen

Sie können folgende Urkunden in den verschiedenen Bereichen elektronisch beantragen: Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall und Geburt.

Folgend finden Sie weitere Inforamtionen am Beispiel der Eheurkunde:

Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe.

Zusätzlich enthalten sie folgende Informationen:

  • Vor- und Familiennamen der Ehegatten vor der Eheschließung
  • Ort und Tag ihrer Geburten
  • Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sie sich aus dem Registereintrag ergibt
  • Ort und Tag der Eheschließung
  • Namen der Ehegatten nach der Eheschließung

Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung.

Benötigen Sie zum Beispiel in Rentenangelegenheiten oder zur Änderung von Ausweispapieren weitere Eheurkunden? Jederzeit können Sie diese beantragen.

Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist

  • eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters beziehungsweise
  • bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.

Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturenund Änderungen die im Register vermerkt sind.

Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen.

Internationale Eheurkunde

Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

Kostenloses Service-BW-Bürgerkonto erforderlich
Online-Bezahlfunktion

Kontakt

Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Vorfahren und Abkömmlinge wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

  • Eingescannter Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel

Sie können folgende Urkunden in den verschiedenen Bereichen elektronisch beantragen:

- Geburt

- Eheschließung

- Lebenspartnerschaft

- Sterbefall

Sobald Sie Ihren Antrag abgeschickt haben, wird dieser beim zuständigen Standesamt bearbeitet und geprüft. Sind die Angaben vollständig, erhalten Sie in Ihrem Service BW Postfach einen Link zur Onlinebezahlung (z.B. PayPal oder giropay). Nach erfolgter Bezahlung wird Ihnen Ihre beantragte Urkunde auf dem Postweg an Ihre Wohnanschrift zugesandt. Alternativ können Sie die elektronisch beantragte Urkunde auch persönlich beim örtlichen Standesamt abholen.

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

keine

  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 20,00
  • Internationale Eheurkunde: je EUR 20,00

1- 2 Wochen

keine

keine

23.06.2023 Standesamt der Stadt Laichingen

das Standesamt der Eheschließung, des Sterbefalles oder der Geburt.