Wald & Jagd

Auf dieser Seite finden Sie Informationen Rund um das Thema Jagd

Einen Übersichtsplan über die Jagdbezirke der Stadt Laichingen inkl. Teilorte mit Angaben der aktuellen Jagdpächter können Sie hier abrufen: 

Pächterplan (PDF | 2 MB)

Einen Übersichtsplan über die Jagdpächter bei der Stadt Laichingen können sie hier finden.

Jagdpächter (PDF )

Vorgehensweise bei Wildschäden

Sie haben auf Ihrem Grundstück einen Wildschaden festgestellt? Dann sollten Sie diesen so schnell wie möglich der Stadtverwaltung Laichingen melden.
 
Der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschaden erlischt, wenn die geschädigte Person den Schadensfall nicht innerhalb einer Woche, nachdem sie von dem Wildschaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der Gemeinde, auf deren Gemarkung das beschädigte Grundstück liegt, anmeldet.
 
Am besten Sie melden den Schaden über die Homepage der Stadt Laichingen an. Bitte gehen Sie wie folgt vor:
 

  1. Zunächst ermitteln Sie den zuständigen Jagdpächter. Diesen finden auf dieser Seite unter der Rubrik Jagdpächter.

  2. Danach öffnen Sie das Formular Wildschadensmeldung --> Hier klicken . Dieses Formular füllen Sie bitte vollständig aus, wichtig ist insbesondere das Datum, wann Sie den Schaden entdeckt haben. Sofern Sie erkennen können, wodurch der Schaden entstanden ist (z.B. Wildschweine), geben Sie auch bitte das an. Soweit Sie abschätzen können, in welcher Höhe der Schaden entstanden ist, bitten wir auch um diese Angabe.

  3. Bitte drucken Sie anschließend das Formular aus. Sie unterschreiben das Formular, scannen es ein bzw. fotografieren es ab und schicken es dann an wkorn(at)laichingen.de

  4. Nachdem wir Ihre Schadensmeldung erhalten haben, bestätigen wir Ihnen den Eingang und teilen Ihnen die Kontaktdaten des Jagdpächters mit, falls dieser nicht auf der Homepage ersichtlich ist.

  5. Der Jagdpächter erhält von uns eine Fertigung der Schadensmeldung, eine Fertigung ist für die Akten der Jagdgenossenschaft und eine erhält der/die Geschädigte bestätigt zurück.

  6. Mit der Entdeckung des Schadens bzw. spätestens nach Bestätigung seitens der Stadtverwaltung, sollten Sie sich mit dem Jagdpächter hinsichtlich einer gütlichen Einigung in Verbindung setzen.
    Sollte es nicht zu einer gütlichen Einigung kommen, wenden Sie sich bitte an die Stadt Laichingen. Auf Antrag und Kosten eines oder beider Beteiligter beauftragt die Stadt gemäß § 57 Absatz 3 JWMG einen nach § 57 Absatz 4 JWMG anerkannten Wildschadensschätzer und setzt einen Ortstermin fest, um den Schaden zu schätzen und auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Die Kosten der Schätzung trägt grundsätzlich nach § 57 Absatz 5 JWMG die Person, die das Tätigwerden der Stadt oder die Schätzung veranlasst hat."

Download Register Wildschadenschätzer  --> Hier klicken (PDF | 38 KB)
Selbstverständlich können Sie den Wild- oder Jagdschaden auch persönlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Laichingen anmelden. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
 

Kontakt & Ansprechpersonen

Korn, Waldemar

Amt: Finanzverwaltung, Mieten & Verpachtung, Forst, Beiträge, Versicherungen, Insolvenzen, Jagdpacht, SG 2: Steueramt: Steuern, Gebühren, Beiträge, Liegenschaftsverwaltung +2 Weitere