Seit dem 1. Januar 2025 sind auf Grundlage des bundesweit geltenden Gesetzes zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren alle Bauanträge digital bei der unteren Baurechtsbehörde,dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis, einzureichen. Für die digitale Einreichung dieser Anträge steht das landeseinheitliche Serviceportal „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg" (ViBa-BW) zur Verfügung. Neue Papieranträge können seit Anfang des Jahres 2025 nicht mehr angenommen werden.
Seit Montag dem 14. April 2025 sind die Bauanträge ausschließlich über das Virtuelle Bauamt einzureichen. Per E-Mail eingereichte Anträge können nicht mehr bearbeitet werden. Über folgenden Link gelangen die Bauherren und Entwurfsverfasser zum Virtuellen Bauamt vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-alb-donau/ . Derzeitig werden 14 Leistungen über das Virtuelle Bauamt bereitgestellt. Alle weiteren Leistungen, die nicht über das Virtuelle Bauamt eingereicht werden können, sind über die folgende Webseite digital und datenschutzkonform beim Landratsamt einzureichen: https://cs.alb-donau-kreis.de an die Mailadresse bauen-brand-kats@alb-donau-kreise.de
In Laichingen gibt es derzeit keinen Mietspiegel.