Oesterle Kfz-Sachverständige GbR
Frank Oesterle Dipl.-Ing. (FH), Fabio Oesterle B. Eng.
89150 Laichingen
Ansprechpartner:
Herr Frank Oesterle
Wir betreiben ein Kfz-Sachverständigen-Büro in Laichingen mit Zweigbüro in Ulm. Unser Hauptarbeitsgebiet befindet sich entlang der Autobahn A8 ungefähr zwischen Esslingen und Günzburg, entlang der Autobahn A7 zwischen Aalen und Illertissen, im Stadtkreis Ulm sowie in den Landkreisen Alb-Donau, Neu-Ulm, Günzburg, Heidenheim, Biberach, Göppingen, Esslingen und Altkreis Münsingen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich von der Erstellung von Haftpflicht- und Kaskogutachten für Kfz-Schäden über Bewertungsgutachten bis zur Besichtigung von transportgeschädigten Fahrzeugen.
Seit Herbst 1998 üben wir auch die Tätigkeit eines Havariekommissars aus, weitere Informationen hierzu erfahren Sie am besten über eine E-Mail-Nachfrage.
Im Büro vorhandene Qualifikationen und Mitgliedschaften eines oder mehrerer Mitarbeiter:
Von der IHK Ulm öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -Bewertung
Von der IfS-Zert zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -Bewertung
Mitglied im Präsidium des Münchner Arbeitskreis für Straßenfahrzeuge e.V. (MAS e.V.)
Bewertungspartner der classic-analytics
Mitglied im Verein Deutscher Ingenieure (VDI)
Mitglied der Automobilhistorischen Gesellschaft (AHG)
Havariekommissar
Einer unserer Mitarbeiter befindet sich immer in Ihrer Nähe. Rufen Sie uns einfach an.
Unsere Produkte
Sofern Sie Mitarbeiter oder Betreiber eines Autohauses sind, eine Rechtsanwaltskanzlei umtreiben oder bei einer Versicherungsgesellschaft angestellt sind, werden Sie wissen, was es mit einem Gutachten auf sich hat. Sonst haben Sie vielleicht, aus eigener Erfahrung, aus dem Bekanntenkreis oder aus der Zeitung, schon mal damit zu tun gehabt. Hier ein paar Erläuterungen, um was es sich bei einem Gutachten handelt:
- Ein Gutachten benötigen Sie normalerweise zur Beweissicherung.
- Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt und tragen daran keine Schuld oder nur eine Teilschuld, so müssen Sie Ihren Schaden dem Verursacher oder dessen Versicherung beweisen. Hierfür benötigen Sie ein Haftpflichtgutachten.
- Auch wenn Ihr Fahrzeug nicht durch einen Unfall, aber durch Schuld eines anderen beschädigt wurde, müssen Sie den Schaden durch ein Haftpflichtgutachten beweisen.
- Haben Sie Ihr Fahrzeug selbstverschuldet beschädigt und sind kaskoversichert, ermittelt ein Kaskogutachten die zu erstattenden Kosten.
- Die Versicherung hat bereits ein Kaskogutachten erstellen lassen, Sie sind damit aber nicht einverstanden. Auch hier helfen wir mit Rat und Tat weiter.
- Es wird Zeit, dass Sie sich ein neues Fahrzeug kaufen, haben aber keine Ahnung, wie viel der alte bringen soll? Ein kurzer Anruf (07333-9688-0), und wir können Ihnen meistens telefonisch weiterhelfen. Sollte der Verhandlungspartner zu hartnäckig sein, was bei diversen Fabrikaten vorkommen soll, hilft ihm meistens ein Wertgutachten ziemlich auf die Sprünge.
- Sie wollen ein Fahrzeug aus der Firma nehmen, in das Firmenvermögen übernehmen oder gar die ganze Firma übergeben? Ein Wertgutachten sichert Sie gegenüber dem Finanzamt und den Geschäftspartnern ab.
- Sie haben Schwierigkeiten mit der Leasing-Firma bei Rückgabe des Fahrzeugs? Auch hier hilft ein Wertgutachten.
- Sie besitzen ein Liebhaberfahrzeug, einen schönen Umbau oder gar einen Oldtimer, der versichert werden soll. Zur Bestimmung des zu versichernden Wertes benötigen Sie ein Wertgutachten oder einen Fahrzeugpass.