Auf dieser Seite finden Sie Informationen Rund um das Thema Jagd
Einen Übersichtsplan über die Jagdbezirke der Stadt Laichingen inkl. Teilorte mit Angaben der aktuellen Jagdpächter können Sie hier aufrufen (PDF | 2 MB).
Einen Übersichtsplan über die Jagdpächter bei der Stadt Laichingen können sie hier finden --> Klick (PDF | 15 KB).
Vorgehensweise bei Wildschäden
Sie haben auf Ihrem Grundstück einen Wildschaden festgestellt? Dann sollten Sie diesen so schnell wie möglich der Stadtverwaltung Laichingen melden.
Der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschaden erlischt, wenn die geschädigte Person den Schadensfall nicht innerhalb einer Woche, nachdem sie von dem Wildschaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der Gemeinde, auf deren Gemarkung das beschädigte Grundstück liegt, anmeldet.
Am besten Sie melden den Schaden über die Homepage der Stadt Laichingen an. Bitte gehen Sie wie folgt vor:
1. Zunächst ermitteln Sie den zuständigen Jagdpächter. Diesen finden auf dieser Seite unter der Rubrik Jagdpächter.
2. Danach öffnen Sie das Formular Wildschadensmeldung --> Hier klicken . Dieses Formular füllen Sie bitte vollständig aus, wichtig ist insbesondere das Datum, wann Sie den Schaden entdeckt haben. Sofern Sie erkennen können, wodurch der Schaden entstanden ist (z.B. Wildschweine), geben Sie auch bitte das an. Soweit Sie abschätzen können, in welcher Höhe der Schaden entstanden ist, bitten wir auch um diese Angabe.
3. Bitte drucken Sie anschließend das Formular aus. Sie unterschreiben das Formular, scannen es ein bzw. fotografieren es ab und schicken es dann an nstrohm@laichingen.de
4. Nachdem wir Ihre Schadensmeldung erhalten haben, bestätigen wir Ihnen den Eingang und teilen Ihnen die Kontaktdaten des Jagdpächters mit, falls dieser nicht auf der Homepage ersichtlich ist.
5. Der Jagdpächter erhält von uns eine Fertigung der Schadensmeldung, eine Fertigung ist für die Akten der Jagdgenossenschaft und eine erhält der/die Geschädigte bestätigt zurück.
6. Mit der Entdeckung des Schadens bzw. spätestens nach Bestätigung seitens der Stadtverwaltung, sollten Sie sich mit dem Jagdpächter hinsichtlich einer gütlichen Einigung in Verbindung setzen.
Sollte es nicht zu einer gütlichen Einigung kommen, wenden Sie sich bitte an die Jagdgenossenschaft. Diese beauftragt auf Kosten eines oder beider Beteiligten/Beteiligter eine/n nach § 57 Absatz 4 JWMG anerkannte Wildschadensschätzer/in, setzt einen Ortstermin für die Wildschadenschätzung fest und auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.
Download Register WIldschadenschätzer --> Hier klicken (PDF | 20 KB)
Selbstverständlich können Sie den Wild- oder Jagdschaden auch persönlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei Jagdgenossenschaft der Stadt Laichingen anmelden. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Die Ansprechpartnerin Frau Nina Strohm erreichen Sie unter der Rufnummer 07333 85-64 oder in der Bahnhofstr. 5, Zimmer 7 zu folgenden Zeiten:
Montags 8:00 – 12:00
Dienstags 8:00 – 12:00
Mittwoch 8:00 – 12:00
Donnerstags 8:00 – 12:00
Vertretung (in Ausnahmefällen): Frau Katrin Müller-Gau, Leitung der Finanzverwaltung