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Bauleitpläne

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. 

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebene Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der Flächennutzungsplan für die Stadt Laichingen wird vom Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb beschlossen. Für Informationen hierzu ist der Verband zu kontaktieren.

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Im Bebauungsplan können beispielsweise folgende Festsetzungen getroffen werden:
  • Art und Maß der baulichen Nutzung
  • überbaubare bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen
  • Anzahl der Vollgeschosse
Ein Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan besteht in der Regel aus einer Planzeichnung und einem Textteil. Zum Bebauungsplan gehört zudem eine Begründung, welche Erklärungen zu den Zielen der Planung enthält.

Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan.
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