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Beschlüsse des Gemeinderates vom 23. November 2015


  1. Energiebericht für das Jahr 2014
    Das Ingenieurbüro Scholz aus Stuttgart stellte den Energiebericht für das Jahr 2014 dem Gemeinderat vor. Er zeigte anhand der Beratungsunterlage Nr. 69/2015 auf, dass eine beachtliche Anzahl von Heizungsanlagen zwischenzeitlich über 20 Jahre alt sind und schrittweise saniert werden sollten. Auch die Schaffung einer weiteren Personalstelle empfahl das Büro, um Kosten beim Energiemanagement einzusparen.

  2. Feststellung des Jahresabschlusses  2014 der Stadt Laichingen
    Der Gemeinderat stellte einstimmig die von der Stadtkämmerei aufgestellte Jahresrechnung 2014 gemäß der Beratungsunterlage Nr. 65/2015 fest.

  3. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Behandlung des Jahresgewinns 2014 der Wasserversorgung Laichingen
    Nach Vorberatung und auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses beschloss der Gemeinderat einstimmig den Jahresabschluss 2014 der Wasserversorgung Laichingen gemäß der Beratungsunterlage 66/2015.

  4. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Abwasserbeseitigung Laichingen
    Ebenfalls nach Vorberatung und auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses beschloss der Gemeinderat einstimmig den Jahresabschluss 2014 der Abwasserbeseitigung gemäß der Beratungsunterlage Nr. 67/2015.

  5. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Seniorenwohnanlage Laichingen
    Der Gemeinderat stellte einstimmig auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses den Jahresabschluss 2014 der Seniorenwohnanlage Laichingen gemäß der Beratungsunterlage Nr. 68/2015 fest.

  6. Vorberatung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Albwasserversorgung II am 3. Dezember 2015
    Die Verwaltung stellte dem Gremium den Erfolgs- und Vermögensplan der Abwasserversorgung II vor.  Das Gremium bittet bei der Verbandsversammlung zu erfragen, ob die Sanierung der Brücke über die Druckleitung in Mühlhausen und deren Stützmauer zur Fils tatsächlich erforderlich ist, da eine neue Feldwegüberfahrung rund 200 m weiter westlich bereits eingerichtet wurde.

  7. Bebauungsplanentwurf 11. Änderung „Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen
    -Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss-
    Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf 11. Änderung „Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen
    -Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss-

    Nach ausführlicher Sachdarstellung der Verwaltung beschloss der Gemeinderat einstimmig wie folgt:
    Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 11. Änderung „Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen, und des Verfahrens zu den Örtlichen Bauvorschriften 11. Änderung „Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen wird beschlossen:
    1. Für den im Lageplan vom 23.11.2015 dargestellten Bereich im Südosten von Laichingen wird nach § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan 11. Änderung „Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen, und die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften 11. Änderung „Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen, gemäß § 74 Abs. 7 LBO aufgestellt und gemäß § 13 BauGB ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt.
    2. Der Entwurf des Bebauungsplans 11. Änderung „Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A vom 23.11.2015) und dem Schriftlichen Teil (Teil B 1 vom 23.11.2015) wird mit der Begründung vom 23.11.2015 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
    3. Der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften 11. Änderung „Südost und Krähenlau“, Stadt Laichingen, Gemarkung Laichingen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A vom 23.11.2015) und dem Schriftlichen Teil, (Teil B 2 vom 23.11.2015) werden mit Begründung vom 23.11.2015 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 74 Abs. 7 LBO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
    Der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

  8. Bekanntgabe einer Eilentscheidung zum Regionalbahnhalt Schwäbische Alb
    Die Verwaltung gab eine Eilentscheidung des Bürgermeisters bekannt, wonach die Stadt Laichingen ihren Kostenanteil entsprechend der Einwohnerzahl in Höhe von 93.654 Euro an den für die Planungskosten mit netto 250.000 Euro (zzgl. 19 % Umsatzsteuer) entstehenden Aufwand und eventueller Zusatzkosten übernimmt und der Verbandsvorsitzende des GVV Laichinger Alb beauftragt und ermächtigt wird, die sich hieraus ergebende Verpflichtungserklärung der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH mittels einer Eilentscheidung abzugeben.
    Der Zeitdruck der Vergabe von Leistungen der 1. Planungsphase war und ist deshalb so groß, weil die Planung und Realisierung des Bahnhalts bei Merklingen in die laufenden Baumaßnahmen bei der Neubaustrecke (NBS) Wendlingen-Ulm integriert werden müssen. Das setzt voraus, dass die Genehmigungsplanung bereits Ende Januar 2016 beim Eisenbahnbundesamt vorliegt und das Eisenbahnbundesamt die Genehmigung schnellstmöglich, spätestens bis zum 01.08.2016 erteilt.

  9. Bekanntgaben und Anfragen
    • a) Die Verwaltung teilt mit, dass den Gemeinderäten aufgrund einer Anfrage in der letzten Gemeinderatssitzung die Gesetzesänderungen im Kommunalrecht per Mail übersandt wurden.

    • b) Ein Mitglied des Gemeinderates stellte die neue Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Laichingen vor. Die Seite kann unter www.feuerwehr-laichingen.de aufgerufen werden.

    • c) Aus der Mitte des Gremiums wird angeregt, die Parksituation beim Kreisverkehr an der Ecke Hirschstraße / Olgastraße / Weite Straße zu überprüfen und ggf. Halteverbotsschilder anzubringen.

    • d) Weiter wurde gebeten, die endgültige Kostenabrechnung für den Neubau der Kita Bleichberg dem Gremium vorzulegen. Die Verwaltung sagte dies zu.

    • e) Ein Vertreter des Gemeinderates teilte mit, dass der Sprachunterricht der Volkshochschule Laichingen-Blaubeuren-Schelklingen für die Flüchtlinge in Laichingen begonnen hat und dieser auch gut angenommen wird.
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