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Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 13. März 2016


Die Stadtverwaltung informiert, dass die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 13. März 2016 im Stadtgebiet von Laichingen zugestellt worden sind. Wer bis 21. Februar 2016 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich zur Klärung an das Hauptamt/Wahlamt, Frau Breitinger, Tel. 8518, E-Mail: hbreitinger(at)laichingen.de, wenden.

Die Wahlbenachrichtigung wurde im DIN-A4 Format erstellt und als Brief versandt. Der Benachrichtigung ist das zuständige Wahllokal, die Wahlbezirks- und die Wählernummer zu entnehmen.

Wer sein Wahlrecht am Wahltag nicht persönlich ausüben kann, hat die Möglichkeit, bis Freitag, 11. März 2016, 18.00 Uhr, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein entsprechender Antrag aufgedruckt.

Landtagswahlk 2016, Wahlscheinantrag Sie haben bis Mittwoch, 9. März 2016 auch die Möglichkeit, die Briefwahl elektronisch über das Internet auf der Homepage der Stadt Laichingen (www.laichingen.de) zu beantragen. Beim Aufruf der Wahlscheinbeantragung erhalten Sie ein Online-Formular, in das Sie Ihre Daten eintragen müssen. Erstmals ist auf der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code aufgedruckt, damit lässt sich mit Mobilgeräten der Wahlscheinantrag einfach stellen.

Möchten Sie Ihre Wahlbezirks-/Wählernummer nicht angeben oder liegen Ihnen diese Daten nicht vor (siehe Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung), bitten wir Sie, die Wahlscheinbeantragung in anderer Form schriftlich oder elektronisch, z.B. per E-Mail hbreitinger(at)laichingen.de oder per Fax unter der Nummer 07333/8525, vorzunehmen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
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