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Behinderung des Räumdienstes durch parkende Fahrzeuge


Der Stadt Laichingen obliegt jedoch keine uneingeschränkte Räum- und Streupflicht bei winterlicher Witterung, da es unmöglich ist, mit zumutbarem Aufwand jede glättebedingte Unfallgefahr zu vermeiden. Das Räumen und Streuen durch den Bauhof geschieht aufgrund eines genau festgelegten Räum- und Streuplanes. In diesem ist unter anderem die Reihenfolge der zu räumenden Straßen nach der Art und Wichtigkeit der Verkehrswege und der Stärke des zu erwartenden Verkehrs festgelegt.
Wir bitten hierbei um Verständnis, wenn der Räumwagen bei Schneefall nicht an allen Stellen gleichzeitig sein kann. Der Bauhof wird natürlich versuchen, so schnell wie möglich alle wichtigen Straßen freizumachen. Überall gleichzeitig kann er jedoch nicht sein. Auch kann kein Räumdienst „rund um die Uhr“ vorgenommen werden. In den Nachtstunden kann grundsätzlich nicht geräumt werden.
Oft ist es dem Bauhof auch nicht möglich, ausreichend oder überhaupt zu räumen, da die Straßen durch parkende Fahrzeuge zugestellt werden. Wir bitten deshalb darauf zu achten, dass die Fahrzeuge auf der Straße so abgestellt werden, dass die Räum- und Streufahrzeuge gefahrlos passieren können. In engen Straßen ist es sinnvoll, nur auf einer Seite zu parken. Beim Parken am Fahrbahnrand muss stets eine Restfahrbahnbreite von 3,00 Meter verbleiben.
Auch bitten wir um Verständnis, wenn durch das Räumfahrzeug eventuell von Ihnen bereits freigemachten Parkplatzzufahrten, Zugänge oder ähnliches wieder zugeräumt werden sollten.
Dies ist oft leider nicht anders möglich. Die Mitarbeiter des Bauhofs bemühen sich jedoch, soweit als möglich rücksichtsvoll zu räumen.
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