Schritt 3 von 3
Wahlen
Vorab informieren:
Wer am Wahltag verhindert ist, kann bei der Stadtverwaltung Laichingen Unterlagen für die Briefwahl anfordern.
Da hierbei ein Verhinderungsgrund angegeben werden muss, empfiehlt es sich, die Wahlbenachrichtigung zu verwenden, auf der Rückseite sind die Verhinderungsgründe angegeben. Hierbei ist zu beachten, dass die Briefwahlunterlagen bei postalischer Anforderung rechtzeitig vor der Wahl beantragt werden sollten. Auf die entsprechenden Veröffentlichungen im Amtsblatt (Schwäbische Zeitung) wird ausdrücklich hingewiesen.
Wer Unterlagen, die per Post nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden können, für Ehepartner
oder Familienmitglieder abholen möchte, benötigt dafür unbedingt die Vollmacht der Betreffenden.
Die Briefwahlunterlagen können bis spätestens 18.00 Uhr am Wahlsonntag direkt bei der Stadtverwaltung Laichingen, Bahnhofstraße 26, 89150 Laichingen abgegeben werden.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Wahlbriefe nicht in den einzelnen Wahllokalen abgegeben werden können!
Da hierbei ein Verhinderungsgrund angegeben werden muss, empfiehlt es sich, die Wahlbenachrichtigung zu verwenden, auf der Rückseite sind die Verhinderungsgründe angegeben. Hierbei ist zu beachten, dass die Briefwahlunterlagen bei postalischer Anforderung rechtzeitig vor der Wahl beantragt werden sollten. Auf die entsprechenden Veröffentlichungen im Amtsblatt (Schwäbische Zeitung) wird ausdrücklich hingewiesen.
Wer Unterlagen, die per Post nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden können, für Ehepartner
oder Familienmitglieder abholen möchte, benötigt dafür unbedingt die Vollmacht der Betreffenden.
Die Briefwahlunterlagen können bis spätestens 18.00 Uhr am Wahlsonntag direkt bei der Stadtverwaltung Laichingen, Bahnhofstraße 26, 89150 Laichingen abgegeben werden.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Wahlbriefe nicht in den einzelnen Wahllokalen abgegeben werden können!