Geburt/Geburtsurkunde
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Wichtige Informationen zum Thema Geburt finden Sie auf dieser Seite:
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Anmeldung innerhalb einer Woche
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Beurkundung der Geburt aller Kinder, die in Laichingen geboren wurden, unabhängig vom Wohnort der Eltern des Kindes
Zur Geburtsbeurkundung werden folgende Unterlagen benötigt:
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Beg. Abschrift des Eheregisters
(wenn die Eltern in Deutschland geheiratet haben)
Falls ein oder beide Elternteile eingebürgert oder als Spätaussiedler oder Vertriebene in Deutschland aufgenommen worden sind:
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Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsnachweis
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Bescheinigung nach § 15 BVFG oder Vertriebenenausweis
(bei Spätaussiedlern und Vertriebenen)
Falls die Eltern außerhalb von Deutschland oder vor dem Konsulat ihres Heimatstaates:
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Internationales Familienbuch (z.B. Evlemne Cüzdani) oder
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Internationale Eheurkunde oder
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Eheurkunde mit Übersetzung in die deutsche Sprach sowie
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Geburtsurkunde für die Elternteile, die in Deutschland geboren sind.
Falls die Eltern unverheiratet sind, Geburtsurkunde beider Eltern, sofern die Vaterschaft bereits anerkannt ist, Abschrift der Vaterschaftsanerkennung.
Wir bitten bei Zweifelsfragen um Rücksprache unter der
Telefonnummer: 0 73 33/85 18.
Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben vorzulegen:
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Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis oder
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Reiseausweis (bei Annerkennung als ausländischer Flüchtling
oder Asylberechtigter)
Bei Unklarheiten empfiehlt es sich rechtzeitig beim Standesamt die notwendigen Unterlagen zur Geburtsbeurkundung zu erfragen.
Eine Geburtsurkunde kostet 12,00 €.
Gebührenfrei werden Geburtsbescheinigungen erteilt für:
- Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
- für Erziehungsgeld
- für Kindergeld
- für religiöse Zwecke
Wohnen die Eltern auswärts, informieren wir die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung am Wohnort.