Neue Corona-Verordnung tritt heute in Kraft
01.12.2020
Sie sieht unter anderem eine Ausweitung der Maskenpflicht vor Geschäften und auf deren Parkplätzen sowie im öffentlichen Raum, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, vor. In weiterführenden Schulen gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht.
Im Einzelhandel ist die Kundenzahl bei Geschäften bis 800 m² Ladenfläche auf 1 Kunde pro 10 m² begrenzt, bei größeren Geschäften auf 1 Kunde pro 20 m².
Kontakte sind auf 5 Personen aus max. 2 Haushalten begrenzt. In der Zeit vom 23.12.2020 bis 27.12.2020 dürfen sich 10 Personen aus verschiedenen Haushalten treffen.
Die vollständige Verordnung können Sie hier aufrufen.